Pflicht zur Rücknahme von Paletten und sonstigen ...

Vielmehr bleibt es beim Status der Transportverpackung mit der Konsequenz, dass Paletten, Großverpackungen und sonstiges Speditionsverpackungsmaterial vom Händler gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VerpackG zurückgenommen werden müssen.

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